Die Kosten Ihrer Scheidung hängen grundsätzlich vom Streitwert ab, der damit verbunden ist. Dieser basiert auf dem Vermögen und gleichermaßen dem Einkommen, das beide Eheleute erwirtschaften. Im Falle einer Berufstätigkeit werden beide Nettogehälter addiert und der Betrag von drei Monaten als Richtwert veranschlagt.
Darüber hinaus fallen zusätzliche Kosten für bestimmte Versorgungsanrechte (Versorgungsausgleich) an. Dies sind die Ansprüche, die Sie miteinander während der Ehe erworben haben. Die Ansprüche gehören stets beiden Eheleuten. Bei Scheidungen findet ein Ausgleich der bestehenden Ansprüche statt, etwa auf eine Rente oder eine anderweitige Versorgung. Der Betrag, der im Sinne eines Zuschlags in Siegen und bundesweit zum eigentlichen Streitwert zu entrichten ist, liegt in der Regel zwischen rund 1000 und 3000 Euro.