Scheidungen in Siegen

Scheidungen bezeichnen das Beenden beziehungsweise Auflösen von bestehenden Ehen. Vollzogene Scheidungen in Siegen und bundesweit enden mit dem Wechsel des sogenannten Familienstandes von „verheiratet“ in „geschieden“. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Scheidungen erst vorgenommen werden können, wenn Ehen als zerrüttet betrachtet werden. Den Antrag auf Scheidungen in Siegen und bundesweit kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Demnach benötigt mindestens ein Ehepartner einen Scheidungsanwalt, um einen entsprechenden rechtsgültigen Antrag stellen zu können.

Die Einvernehmlichkeit

Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen wollen, haben Sie die Möglichkeit, dies einvernehmlich zu tun. In dem Fall benötigen beide Eheleute nur einen gemeinsamen Anwalt. Faktisch beauftragt ein Ehepartner den Scheidungsanwalt und der Ehegatte oder die Ehegattin geben hierzu ihre Zustimmung. Einvernehmliche Scheidungen auch in Siegen sind gegeben, wenn sich beide Eheleute über ihre jeweiligen Interessen einig sind.
 
In den meisten Fällen sind jedoch zwei Anwälte erforderlich, beispielsweise bei einer Beantragung von Unterhalt oder einer Klärung des Sorgerechts. Hier stellt der Ehepartner im Rahmen des Scheidungsverfahrens selbst einen Antrag und braucht dazu einen eigenen Anwalt.

Die Zerrüttung der Ehe

Scheidungen in Siegen und bundesweit setzen die Zerrüttung der Ehe voraus. Ihr eheliches Zusammenleben besteht demzufolge bereits seit einiger Zeit nicht mehr und soll überdies nicht mehr neu aufgenommen werden. Hierzu muss Ihre Trennung sowohl in wirtschaftlicher als auch sexueller Hinsicht („Tisch und Bett“) vollzogen worden sein. Eine gemeinsame Gestaltung der Freizeit findet vor Scheidungen in Siegen und bundesweit ebenfalls üblicherweise nicht mehr statt.
 

 

Der zeitliche Rahmen, der hierfür vorgesehen ist, liegt bei einem Jahr. Diese Regelung gilt jedoch nur dann, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner prinzipiell über die Auflösung Ihrer Ehe in Siegen oder andererorts einig sind. Möchte sich hingegen nur ein Partner trennen, wird eine Trennungszeit von drei Jahren vorausgesetzt, bevor von einer Zerrüttung der Ehe die Rede ist.

Die Kosten von Scheidungen in Siegen

Die Kosten Ihrer Scheidung hängen grundsätzlich vom Streitwert ab, der damit verbunden ist. Dieser basiert auf dem Vermögen und gleichermaßen dem Einkommen, das beide Eheleute erwirtschaften. Im Falle einer Berufstätigkeit werden beide Nettogehälter addiert und der Betrag von drei Monaten als Richtwert veranschlagt.
 
Darüber hinaus fallen zusätzliche Kosten für bestimmte Versorgungsanrechte (Versorgungsausgleich) an. Dies sind die Ansprüche, die Sie miteinander während der Ehe erworben haben. Die Ansprüche gehören stets beiden Eheleuten. Bei Scheidungen findet ein Ausgleich der bestehenden Ansprüche statt, etwa auf eine Rente oder eine anderweitige Versorgung. Der Betrag, der im Sinne eines Zuschlags in Siegen und bundesweit zum eigentlichen Streitwert zu entrichten ist, liegt in der Regel zwischen rund 1000 und 3000 Euro.

Zeitlicher Rahmen eines Scheidungsverfahrens

Die Dauer von Scheidungen in Siegen lässt sich nicht präzise vorherbestimmen. Ein wesentlicher Faktor ist das Arbeitsaufkommen in dem Gericht, das für Ihren Fall zuständig ist. Sie sollten jedoch mindestens mit einem halben Jahr rechnen. Es kann aber auch ein Jahr oder länger dauern. Je klarer die Positionen und bereits getroffenen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner sind, desto kürzer wird meist das Verfahren.
 
Sollten Sie beispielsweise auf notarieller Ebene auf einen Versorgungsausgleich verzichtet haben, lässt sich die Dauer des Verfahrens deutlich reduzieren. Hier ist jedoch immer vorab eine ausführliche Beratung in Siegen sinnvoll.

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Bettina Pheiffer-Gilbert Rechtsanwältin

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